Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Dienstleistungen

1.1 Die Marketingagentur, nachfolgend Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich Marketing, Werbung, Produktion und Branding an. Diese umfassen alle Schritte der Planung, Durchführung sowie der Erfolgskontrolle.

1.2 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert: Werbetreibende sind die Kund:innen der Agentur, Werbemittel sind die elektronischen Werbeformen, mit denen Werbeflächen wie z.B. Bannerflächen, Pop-Ups, etc. belegt werden.

1.3 Die Agentur bietet den Werbetreibenden folgende Dienstleistungen an:

Planung von Online-Werbekampagnen
Platzierung von Werbebotschaften im relevanten Umfeld für die gewünschten Zielgruppen
Targeting zur Reduzierung von Streuverlusten vor und während des Kampagnenzeitraums
Informationen und Möglichkeiten zur eigenständigen Planung und Bearbeitung der Werbekampagne
Reporting über Nutzer:innen, Browser, Systeme, Besucher:innen, Besucherverhalten etc. und statistische Auswertung dieser Informationen
Organisation und Durchführung von Fotoshootings und Filmproduktionen.
Erstellung von grafischen Inhalten, wie Logo, visuelle Identität, Webdesigns, etc. Planung, Durchführung, Kontrolle verschiedener Online-Maßnahmen wie Google Ads, Social Advertising, etc.

2 Abschluss des Vertrages

2.1 Interessent:innen finden auf der Website die notwendigen Informationen, um die gewünschten Leistungen auszuwählen, die AGB zu lesen und mit Datum auszudrucken.

2.2 Mit der Buchung der Leistungen bestätigt die Kund:in, dass er/sie die AGB gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich zwischen der Agentur und der Kund:in vereinbart werden.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Agentur der Kund:in eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung der gewünschten Leistungen per E-Mail oder über das Dashboard auf zealy.ch zugestellt hat. Alle Kund:innen verpflichten sich, sich bei der Anmeldung korrekt zu identifizieren und alle Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen. Verstösst eine Kund:in gegen diese Klausel und es entsteht ein Schaden, so haftet er/sie dafür. Die Agentur haftet für Schäden aufgrund falscher Angaben nur dann, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Agentur entsteht.

3 Erfüllung des Auftrags

3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages wird die Agentur die von der Kundschaft gewünschten Leistungen im Rahmen der Vereinbarungen und Möglichkeiten erfüllen. Der Werbetreibende hat der Agentur unverzüglich die für die gebuchten Leistungen erforderlichen Vorleistungen zu erbringen.

4 Vergütungen

4.1 Die Agentur berechnet für ihre Leistungen entweder Festpreise oder Stundensätze.

4.2 Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern und Gebühren für bisher kostenlose Leistungen zu erheben.

4.3 Bei Zahlungsverzug trägt der säumige Auftraggebende die Mahn- bzw. Inkassokosten und jeden weiteren Schaden. Die Agentur ist berechtigt, ein laufendes Projekt bis zur Begleichung der offenen Beträge einzustellen.

4.4 Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen die Agentur ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung möglich.


5 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Der Werbetreibende darf Passwörter und Codes nicht an Dritte weitergeben.

5.2 Der Werbetreibende hat das Recht, das Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen und vom redaktionellen Teil zu unterscheiden.

5.3 Die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen gelten grundsätzlich für alle Vertragspartner:innen sowie deren Mitarbeiter:innen als vertraulich, namentlich alle Informationen über das verwendete System, die damit verbundene Dienstleistung sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, solange eine Partei ein Interesse an der Geheimhaltung hat. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustausches bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Vertrauliche Unterlagen und Datenträger, einschließlich aller davon angefertigten Kopien, sind auf Verlangen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an vertraulichen Unterlagen und Datenträgern kann nicht geltend gemacht werden.

5.4 Die Agentur garantiert ausdrücklich die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie gewährleistet die Sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik. Diese Verpflichtung besteht auch für die Inserent:innen.

6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung von Daten, Werbemitteln und Unterlagen, die ihr vom Werbetreibenden zur Umsetzung auf den Werbeflächen zur Verfügung gestellt werden. Sie haftet weder für den Transportweg vom Werbetreibenden zu ihr noch für die Übertragung von ihr auf den Werbeträger. Der Agentur zur Verfügung gestelltes Material zur Schaltung auf Werbeträgern wird von der Agentur nicht zurückgesandt. Werbetreibende sollten aus diesem Grund eine Sicherungskopie aufbewahren.

6.2 Die Agentur gewährleistet eine sorgfältige, dem aktuellen technischen Standard entsprechende Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit. Werbetreibende und Werbemittel verpflichten sich ebenfalls, ihre Werbemittel oder Websites auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.

6.3 Die Haftung der Agentur, der Werbetreibenden und der Werbemittel ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die betroffenen Kund:innen Mängel und Störungen unverzüglich melden.

6.4 Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsstörungen von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Werbetreibenden und Inserenten können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.

6.5 Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässe Handlungen und Missachtung von Risiken seitens der Werbetreibenden, der Inserenten, deren Kunden oder Dritter, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umwelteinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer, etc.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen eintreten. Die Werbetreibenden und Inserent:innen können in solchen Fällen auch nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden.

6.6 Die Agentur lehnt grundsätzlich jede Haftung für Schäden ab, die den Werbetreibenden und Inserenten aufgrund von Pflichtverletzungen gemäß Ziffer 5 durch Vertragspartner:in der Agentur entstehen. Ausnahme: Entstehen solche Schäden, weil die Agentur das Fehlverhalten ihrer Kund:innen fahrlässig oder vorsätzlich nicht verhindert hat, so haftet die Agentur den betroffenen Vertragspartner:innen gegenüber unmittelbar auf Schadensersatz. Eine Haftung für Folgeschäden ist in diesem Zusammenhang weitestgehend ausgeschlossen.

6.7 Die Agentur informiert die Vertragspartner:innen und deren Kund:innen auf ihrer Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.

7 Änderung der AGB

7.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Informationen über solche Änderungen werden so schnell wie möglich auf der Website veröffentlicht.

7.2 Werden die AGB geändert, so gilt dies nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen.

8 Ausserordentliche Beendigung des Vertrages

8.1 Eine ausserordentliche Kündigung ist in folgenden Fällen fristlos möglich:

Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebenden.

Zahlungsverzug des Werbetreibenden, nachdem die Agentur den säumigen Werbetreibenden mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 30 Tagen gesetzt hat.

Einstellung der Geschäftstätigkeit des Werbetreibenden.8.2 In diesen Fällen werden bereits gezahlte und noch nicht in Anspruch genommene Beträge für die Kampagne und sonstige Leistungen zurückerstattet.

8.3 Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen gemäß Ziffer 5 wird der Vertrag sofort gekündigt. Bei geringfügigen Vertragsverletzungen durch den Verlag wird der Vertrag erst dann gekündigt, wenn der/die Betroffene sein Verhalten nach Abmahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung. Hingegen haben die Agentur und ihre betroffenen Kund:innen Anspruch auf Schadenersatz.

8.4 Auch nach Beendigung des Vertrages mit der Agentur bestehen die Verträge zwischen Auftraggeber:in und Werbetreibendem fort. Es obliegt den betroffenen Parteien, diese wegen Pflichtverletzung aufzulösen.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht, namentlich die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, anwendbar.

9.2 Die Parteien bemühen sich, allfällige Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieses Vertrages gütlich zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein:e Mediator:in beigezogen. Die Kosten der Beratung durch den/ die Schlichter:in werden von allen Beteiligten zu gleichen Teilen getragen.

9.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag dennoch in Kraft. Anstelle der ungeregelten oder unwirksamen Punkte soll eine Vereinbarung treten, die dem Gesetz entspricht und dem Willen beider Parteien am nächsten kommt.

9.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.